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Dafür und Dagegen

Dagegen sein ist leicht ausgemacht; gegen irgendetwas sind wir alle; die Schwierigkeit beginnt erst dann, wenn es darum geht, unsere eigenen Ziele zu definieren; welche Interessen konkret sind es, die wir gemeinsam vertreten sollten; wohin soll es gehen und auf welchem Weg?!

Wofür wir sind, das gilt es gemeinsam herauszufinden; dafür gilt es zu kämpfen, sich einzusetzen. Gemeinsame Interessen definieren und durchsetzen; das sollte das Ziel einer demokratischen Gemeinschaft sein.

Wir als Demokraten sind falsch organisiert; eigentlich sind wir überhaupt nicht organisiert; uns fehlt eine organisatorische Basis, von der her eine politische Arbeit geschult und aufgebaut werden kann.

Ein Blick auf die Wirtschaft, auf Berufsverbände, auf Parteien und sonstige Interessenvereinigungen (ADAC, Verbraucherverbände etc.) zeigt uns, wie über deren jeweilige Lobby konkret Einfluss auf die Politik genommen wird.

Wenn es heißt, in der Demokratie geht die Gewalt vom Volke aus: sind dann die oben aufgeführten Interessenvereinigungen gemeint, in denen viele Bürger organisiert sind?

Meines Erachtens kann die politische Macht, die Bestimmung der politischen Ziele und Wege dahin, nicht allein den Interessenverbänden übertragen werden, in der Hoffnung, sie würden schon alles richten. Dies mag der bequemere Pfad sein, auf dem wir seit langem wandeln; es geht uns ja auch gar nicht so schlecht, werden viele argumentieren, was sollen wir uns deshalb zusätzlich anstrengen?!

Ein Blick in unsere Verfassung zeigt: der Gemeinde als Wiege und Schule der Demokratie sind alle Aufgaben in eigener Verantwortung übertragen, die die örtliche Gemeinschaft betreffen.

Ein Hinweis auf die Aufgabenverteilung, die das Grundgesetz vorsieht: Demnach ist den Parteien ein Mitwirkungsrecht bei der politischen Willensbildung des Volkes zugesprochen. Keineswegs vorgesehen in der Verfassung ist meines Erachtens die Machtfülle der heutigen Parteien, die den Inhalt der Politik und die zu wählenden Personen bestimmen, die Parteimitglieder auf alle wichtigen öffentlichen Positionen verteilen etc. Die Parteien sind lediglich Vereine, in denen sich politisch Gleichgesinnte sammeln; sie sollen bei der politischen Willensbildung mitwirken, ohne einen weitergehenden Verfassungsauftrag.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art. 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Art. 28

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht

Sicherlich machen die Parteien nicht alles falsch; auch das Gemeindeleben läuft seit Bestehen der BRD seinen normalen Gang. Wenn aber Defizite festgestellt werden, wäre es falsch, abzuwarten, ob sich eine Partei dieser Problematik annehmen will und kann, es wäre Aufgabe der Bürger, ihre Vorstellungen einzubringen und für die Durchsetzung ihrer Interessen eigene Kandidaten auszuwählen. Freie Wählerlisten gibt es bereits, derzeit aber noch als Ausnahme, sie sollten die Regel sein.

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